Ist CBD apothekenpflichtig?

Cannabidiol (CBD), das in der Hanfpflanze Cannabis sativa am zweithäufigsten vorkommende und nicht psychoaktive Cannabinoid, rückt immer näher in den Fokus von Ärzten und Wissenschaftlern. Das liegt nicht nur an den zahlreichen Erfahrungsberichten von CBD-Nutzern, sondern besonders an präklinischen Studien, die CBD therapeutische Effekte zusprechen. CBD scheint Behandlungsmöglichkeiten für REM-Schlaf-Verhaltensstörungen (RBD), bestimmte Nervenentzündungen, Epilepsie, Schwindel, Erbrechen, Angstzustände und Schizophrenie sowie verschiedenste chronische Schmerzerscheinungen zu bieten.

Aufgrund dieses riesigen medizinischen Potenzials ist CBD Gegenstand vieler neuer Studien und findet wegen seiner pharmakologischen Wirkungsweise auch in Arzneimitteln Verwendung. Die Wechselwirkungen von CBD sind bisher allerdings kaum bekannt. In moderaten Dosierungen treten allerdings keine schwerwiegenden Nebenwirkungen auf. Vielen Menschen stellt sich daher die Frage, ob CBD eventuell apotheken- oder gar verschreibungspflichtig ist. Um diese Frage zu beantworten soll zunächst geklärt werden, was „apothekenpflichtig“ genau bedeutet.

Was bedeutet „apothekenpflichtig“?

In Deutschland ist für Arzneimittel in der Regel gesetzlich eine Apothekenpflicht vorgeschrieben. Selbst einfache Kopfschmerztabletten oder Medikamente gegen Erkältungen sind daher nur in Apotheken zu erwerben – und nicht etwa im Supermarkt oder an der Tankstelle. Es herrscht außerdem ein sogenanntes Selbstbedienungsverbot: Auch in der Apotheke dürfen sich die Kunden apothekenpflichtige Medikamente nicht einfach selbst aus dem Regal nehmen. Stattdessen sind die Apothekenmitarbeiter für Übergabe und Verkauf verantwortlich. So will der Staat die Bürger vor unsachgemäßem Gebrauch der Medikamente schützen und sicherstellen, dass auf eventuellen Beratungsbedarf eingegangen wird.

Darüber hinaus gibt es außerdem verschreibungspflichtige Medikamente, für die ein Arzt dem Patienten ein entsprechendes Rezept ausstellen muss. Nur wenn ein Rezept vorliegt, können verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erworben werden. Denn eine Medikation mit diesen Arzneimitteln soll unter ärztlicher Betreuung durchgeführt werden, da sie selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit gefährden können.

Was darf die Apotheke?

Nur wenn ein Rezept vorliegt, können verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erworben werden.

Die meisten CBD-Produkte sind nicht apothekenpflichtig

Solange Händler ihre CBD-Produkte ohne explizite Heilsversprechen anbieten und diese Produkte weniger als 0,2 Prozent THC beinhalten, gelten sie nicht als Arzneimittel. Sie werden stattdessen als Nahrungsergänzungsmittel bzw. Kosmetika klassifiziert und sind dadurch frei verkäuflich.

CBD-Öle
CBD-Kapseln
CBD-Cremes
CBD-Kaugummi

Solche CBD-Produkte sind zum Beispiel CBD-Öle, CBD-Kapseln, CBD-Cremes oder auch CBD-Kaugummis. Mittlerweile sind derartige CBD-Produkte nicht nur in speziellen Internet-Shops, sondern auch in großen Drogerien oder Lebensmittelläden erhältlich. Der Unterschied zu CBD-haltigen Defekturarzneimitteln, welche in Apotheken hergestellt und verkauft werden, besteht darin, dass die frei verkäuflichen CBD-Produkte eine andere Zusammensetzung und Konzentration aufweisen.

CBD-Produkte sind in Deutschland auch in Drogerien erhältlich
CBD-Produkte sind in Deutschland z.B. in Drogerien erhältlich

CBD als Ausgangsstoff

Der Reinstoff CBD unterliegt – im Gegensatz zu THC – nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften und ist auch nicht verschreibungspflichtig. Allerdings existieren derzeit in Deutschland keine CBD-Fertigarzneimittel ohne THC-Gehalt.

Als Fertigarzneimittel gelten laut Arzneimittelgesetz solche Mittel, die im Voraus hergestellt worden sind und in einer bestimmten Packung an den Verbraucher abgegeben werden. CBD wird momentan in Apotheken als Ausgangsstoff zur Zubereitung nicht zulassungspflichtiger Rezeptur- und Defekturarzneimittel verwendet. Defekturarzneimittel sind in der Herstellung auf eine Stückzahl von 100 abgefertigten Packungen pro Tag limitiert und bedürfen nach dem deutschen Arzneimittelgesetz keiner Herstellungserlaubnis oder Arzneimittelzulassung.

Defekturarzneimittel

Fertigarzneimittel, die in Mengen von maximal 100 abgabefertigen Packungen pro Tag in Apotheken selbst hergestellt werden.

Aufgrund des großen Potenzials von CBD werden weitere Studien durchgeführt, die dazu führen könnten, dass künftig CBD-haltige Fertigarzneimittel ohne relevanten THC-Gehalt auf dem Markt erscheinen werden. Aus Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besteht allerdings Regelungsbedarf hinsichtlich einer Verkaufsbegrenzung von CBD. Das BfArM empfiehlt, CBD-haltige Arzneimittel der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Denn die Anwendung von CBD ist häufig gerade in solchen Gebieten denkbar, wo ärztliche Diagnose und anschließende Überwachung eine entscheidende Rolle spielen.

Cannabinoide aus der Apotheke

In seltenen Fällen verschreiben Ärzte heute außerdem bereits THC- und CBD-haltige Arzneimittel. Bei diesen gelten allerdings die erhöhten Sicherheitsbestimmungen der Verschreibungspflicht, da THC dem Betäubungsmittelgesetz (BMtG) unterliegt. Ein Beispiel dafür ist Sativex: Hierbei handelt es sich um ein Medikament in Sprayform, welches in der Mundhöhle angewendet wird und sowohl 27 mg THC als auch 25 mg CBD enthält. Es kommt bei erwachsenen Patienten zum Einsatz, die aufgrund von Multipler Sklerose an mittelschweren bis schweren Spastiken leiden.

Andere erhältliche THC- und CBD-haltige Medikamente werden zum Beispiel zur Behandlung der Epilepsieformen Dravet-Syndrom und Lennox-Gastaut-Syndrom eingesetzt. Zugelassen sind CBD- und THC-haltige Arzneimittel auch bei der perinatalen Asphyxie. Auffällig an diesen Arzneimitteln ist, dass sie vorrangig für seltene Erkrankungen eingesetzt werden. Apotheken- oder sogar verschreibungspflichtige Arzneimittel mit CBD-Gehalt sind daher momentan noch eher selten.

Auffällig an THC- und CBD-haltigen Arzneimitteln ist, dass sie vorrangig für seltene Erkrankungen eingesetzt werden.

Ist CBD in der Schweiz apothekenpflichtig?

Wie auch in Deutschland untersteht der Reinstoff CBD in der Schweiz nicht dem Betäubungsmittelgesetz (in der Schweiz lautet die Abkürzung dafür „BetmG“). Verwendungsfertige CBD-haltige Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung werden allerdings auch in der Schweiz als Arzneimittel deklariert und dürfen ohne Zulassung grundsätzlich nicht in den Verkehr gebracht werden.

Seit 2018 ist jedoch die Verwendung von CBD in Magistralrezepturen möglich – entsprechende Verschreibungen sind zulässig. Magistralrezepturen sind das schweizerische Pendant zu den deutschen Defekturarzneimitteln. Anders als derzeit in Deutschland muss in der Schweiz für solche Mittel aber eine ärztliche Verschreibung vorliegen.

Magistralrezepturen

Für das schweizerische Pendant zu den deutschen Defekturarzneimitteln muss eine ärztliche Verschreibung vorliegen.

In Bezug auf THC liegt die Abgrenzung im BetmG außerdem bei einem höheren Wert als in Deutschland. So gelten in der Schweiz CBD-haltige Produkte, die weniger als 1,0 Prozent THC beinhalten, nicht als Betäubungsmittel. Ferner dürfen neben CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika auch Tabakersatzprodukte in den Verkehr gebracht werden, sofern die entsprechenden Richtlinien eingehalten werden.

Ist CBD in Österreich apothekenpflichtig?

Zunächst wird CBD in Reinform auch in Österreich rechtlich nicht als Rauschmittel betrachtet und unterliegt daher nicht den entsprechenden Gesetzen. Das Arzneimittelgesetz unterscheidet dort allerdings zwischen Funktionsarzneimittel und Präsentationsarzneimittel. Funktionsarzneimittel sind Arzneimittel, die durch ihre Wirkung physiologische Funktionen steuern können. Präsentationsarzneimittel hingegen sind ungeachtet ihrer tatsächlichen Wirksamkeit zur Therapie von menschlichen Erkrankungen bestimmt. Derzeit stuft das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz CBD als ein solches Präsentationsarzneimittel ein.

CBD-Produkte werden derzeit von Apotheken und anderen Händlern angeboten. Sie unterliegen aber keiner arzneimittelrechtlichen Regulierung. Nur die suchtmittelrechtlichen Vorschriften besagen, dass CBD-Produkte einen THC-Gehalt von 0,3 Prozent nicht übersteigen dürfen.

Zusammenfassung

CBD-haltige Produkte, für die keine expliziten Heilvsersprechen gemacht werden und deren THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liegt, sind per Definition keine Arzneimittel. Sie sind daher weder apothekenpflichtig noch verschreibungspflichtig. CBD-Produkte dieser Art sind somit aktuell frei verkäuflich.

Medikamente mit gemeinsamem THC- und CBD-Gehalt hingegen sind sowohl apothekenpflichtig als auch verschreibungspflichtig, da THC dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegt.

In Apotheken hergestellte Rezepturarzneimittel, die reines CBD enthalten, sind nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig. Denn der Reinstoff CBD fällt nicht unter das BtMG und auch schwerwiegende Nebenwirkungen sind auszuschließen. Jedoch könnte sich die Sicherheitsbestimmung zukünftig ändern, da das zuständige Bundesministerium empfiehlt, auch CBD-haltige Arzneimittel ohne jedweden THC-Gehalt der Verschreibungsflicht zu unterstellen.

CBD-haltige Produkte, für die keine Heilsversprechen gemacht werden und welche weniger als 0,2 Prozent THC beinhalten, sind per Definition keine Arzneimittel, daher auch nicht apothekenpflichtig und somit aktuell frei verkäuflich.

In der Schweiz ist CBD als Arzneimittel in Form von Magistralrezepturen in Apotheken erhältlich. Diese Arzneimittel sind verschreibungspflichtig. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Tabakersatzprodukte sind dort außerdem bis zu einem THC-Gehalt von 1,0 Prozent frei verkäuflich.

In Österreich ist CBD aus arzneimittelrechtlicher Sicht derzeit nicht reguliert. Es wird momentan noch als Präsentationsarzneimittel klassifiziert und mitunter in Apotheken verkauft. CBD-Produkte, die einen THC-Wert von 0,3 Prozent nicht überschreiten, werden außerdem nicht als Suchtgift eingestuft.


Shops und Hersteller

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Bildnachweise: visivastudio / Shutterstock.com, Kevin McGovern / Shutterstock.com

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