In den letzten Jahren wurden CBD-Produkte immer populärer, viele Nutzer setzen sie gegen eine Vielzahl von Beschwerden ein. Cannabidiol (CBD) ist ein sogenanntes Cannabinoid, das von Natur aus in der Cannabispflanze vorkommt. Das kann bei Interessierten für Bedenken sorgen: Schließlich gilt Marihuana, das ebenfalls aus der Hanfpflanze gewonnen wird, in Deutschland als Betäubungsmittel und ist somit illegal. Ist CBD also auch illegal?
Die klare Antwort direkt zum Auftakt: Nein, CBD ist nicht illegal. Allerdings unterliegen CBD-Produkte unterschiedlichsten Richtlinien und wie so häufig steckt auch hier der Teufel im Detail.
CBD als Reinstoff
Das wohl prominenteste Cannabinoid aus der Cannabispflanze ist Tetrahydrocannabinol (THC). THC wirkt psychoaktiv und ist dadurch für die Rauschzustände und Bewusstseinsveränderungen verantwortlich, die durch den Konsum von Cannabis auftreten können. Wegen des THC-Gehaltes fällt Cannabis in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
CBD ist aus chemischer Sicht THC sehr ähnlich, denn beide Moleküle bestehen aus exakt den gleichen Atomen: 21 Kohlenstoffatome, 30 Wasserstoffatome und zwei Sauerstoffatome. Allerdings sind diese Atome bei den beiden Molekülen unterschiedlich angeordnet, weshalb CBD völlig andere Effekte auf den menschlichen Körper hat. Denn CBD wirkt nicht berauschend. Eher ist das Gegenteil der Fall: Es ist bei entsprechender Dosierung sogar dazu in der Lage, die berauschende Wirkung von THC abzuschwächen oder ganz zu neutralisieren. CBD ist somit eine Art Antagonist zu THC. Dazu kommt es, weil CBD an denselben Rezeptoren andockt wie THC. Vereinfacht gesprochen ist der Weg für THC damit blockiert und es kann seine Wirkung kaum entfalten.
CBD wirkt nicht berauschend und schadet dem Körper nicht. Daher gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017 bekannt, dass CBD als Reinstoff nicht dem BtMG unterliegt und demnach nicht illegal ist.
Wer sich für CBD-Öle, CBD-Kapseln oder andere CBD-Produkte interessiert, darf also aufatmen: Beim CBD-Konsum werden keine Gesetze gebrochen. Allerdings können CBD-Produkte Restmengen von THC enthalten, weshalb sie bestimmten betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
CBD aus Nutzhanf
Ob ein CBD-Endprodukt legal ist, hängt auch davon ab, aus welcher Hanfpflanze es gewonnen wurde.
Diese Ausnahmeregelung des BtMG gilt ebenfalls für CBD-Öle, CBD-Kapseln, CBD-Liquids oder andere CBD-Produkte, sofern die Produkte als Nahrungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetik verkauft werden. CBD-Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung können nicht als Nutzhanfprodukte bezeichnet werden und sind nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig, wenn sie aus einem Anbau stammen, der zu medizinischen Zwecken und unter staatlicher Kontrolle geführt wird.
CBD-Blüten
Mittlerweile wird CBD auch immer häufiger in Blütenform zum Verkauf angeboten. In Onlineshops, E-Zigaretten-Fachgeschäften oder CBD-Läden lassen sich unverarbeitete CBD-Blüten erwerben. Doch unverarbeitetes Pflanzenmaterial darf eigentlich nicht an den Endverbraucher abgegeben werden. Nicht mal, wenn es sich um von der EU zertifizierten Nutzhanf handelt und alle Regulierungen eingehalten worden sind.
Im Falle von CBD-Blüten kann ein Missbrauch zu Rauschzwecken nämlich nicht ausgeschlossen werden und somit sind diese nicht verkehrsfähig. Davon abgesehen sind CBD-Blüten rein optisch nicht von illegalem Cannabis zu unterscheiden. So kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn Polizeibeamte derartige unverarbeitete Pflanzenteile bei einer Kontrolle entdecken.
CBD-Tee, CBD-Tabakersatz oder CBD-Duftkissen
Da unverarbeiteter oder nur grob zerkleinerter Nutzhanf in Deutschland nicht an den Endverbraucher abgegeben werden darf, genießen auch CBD-Tees, CBD-Tabakersatz oder CBD-Duftkissen die Ausnahmeregelung des BtMG nicht. Hier sieht der Gesetzgeber ebenfalls das Potenzial, sich zu berauschen, und lässt einen Handel mit derartigen CBD-Gütern nicht zu.
CBD-Lebensmittel
Wenn CBD-Produkte als Lebensmittel vertrieben werden, müssen ‒ neben den Bestimmungen für Nutzhanf ‒ die Richtlinien des Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2000 eingehalten werden. Nach diesen Richtlinien dürfen …
- sowohl nicht-alkoholische als auch alkoholische Getränke nicht mehr als 5 µg THC pro Kilogramm enthalten.
- Speiseöle nicht mehr als 5.000 µg THC pro Kilogramm enthalten.
- alle übrigen Lebensmittel nicht mehr als 150 µg THC pro Kilogramm enthalten.
Diese Richtlinien drohten Anfang 2019 allerdings obsolet zu werden, da das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekanntgab, dass dem BVL derzeit keine Fallgestaltung bekannt sei, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Im Klartext hatte das BVL Cannabidiol in Lebensmitteln also eigentlich für unzulässig erklärt. Grund dafür ist eine Veränderung an der Novel-Food-Verordnung.
Die European Industrial Hemp Association ist allerdings Anfang März 2020 erfolgreich gegen diese Beurteilung vorgegangen. Lebensmittel bleiben also weiterhin mit CBD legal.
CBD und die Novel-Food-Verordnung
Es war lange Zeit strittig, ob der Einzelstoff CBD überhaupt der Novel-Food-Verordnung unterliegt. Denn die Hanfpflanze selbst wurde nicht als neuartiges Lebensmittel eingestuft. Die EU-Kommission führte an dieser Stelle lediglich an, dass die obengenannte EU-Bestimmung für Nutzhanf eingehalten werden müsse, also etwa, dass die Pflanzen nicht mehr als 0,2 Prozent THC beinhalten dürfen. Anfang März 2020 ist die European Industrial Hemp Association (EIHA) erfolgreich gegen die Veröffentlichung des BVL vorgegangen und sowohl die Bundesregierung als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgten den Bestrebungen der EIHA. Nun fallen CBD-haltige Produkte doch nicht grundsätzlich unter die Novel-Food-Verordnung, sondern nur CBD-Isolate und mit CBD angereicherte Hanfextrakte (Stand März 2020). Davon unabhängig wurden jedoch bereits zahlreiche Anträge auf die Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel gestellt, die sich derzeit in Bearbeitung befinden.
Dieser behördliche Wirrwarr zeigt, wie undurchsichtig und ungefestigt der juristische Standpunkt in Bezug auf CBD-Produkte momentan noch ist.
Es bleibt allerdings festzuhalten, dass CBD-Produkte vom Endverbraucher erworben und konsumiert werden dürfen, sofern die Hersteller und Verkäufer die rechtlichen Vorgaben einhalten.
Ist CBD in der Schweiz legal?
In der Schweiz sind CBD-Produkt anders reguliert als in Deutschland. Dort liegt die allgemeine Grenze zum Betäubungsmittelgesetz bei einem höheren THC-Wert. Produkte, die einen THC-Gehalt von 1,0 Prozent nicht überschreiten, gelten in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel und sind legal.
- Somit dürfen in der Schweiz CBD-haltige Kosmetika, Tabakersatzprodukte und CBD-Zigaretten, die einen THC-Gehalt von 1,0 Prozent nicht übersteigen, legal erworben und konsumiert werden.
- CBD-Produkte, die als Nahrungsmittel deklariert werden, dürfen hingegen auch in der Schweiz nicht mehr als 0,2 Prozent THC beinhalten.
- Des Weiteren sind CBD-Produkte mit medizinischem Zweck nicht frei verkäuflich und nur in Apotheken erhältlich.
Ist CBD in Österreich legal?
Auch in Österreich ist der Reinstoff CBD nicht illegal. Dort fallen CBD-Produkte, die einen THC-Gehalt von 0,3 Prozent nicht überschreiten, nicht unter das Suchtmittelgesetz.
Es gibt allerdings derzeit politische Bestrebungen, ein Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika durchzusetzen. Somit ist die juristische Lage von CBD-Produkten in Österreich unsicher und es könnte ratsam sein, entsprechende Gerichtsurteile abzuwarten.
Zusammenfassung: CBD ist (fast) immer legal
Wer sich für CBD interessiert, braucht sich um rechtliche Schwierigkeiten im Grunde keine Sorgen machen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
CBD kann sogar dazu in der Lage sein, den THC-induzierten Rausch abzuschwächen. Des Weiteren sind Hanfpflanzen aus EU-zertifiziertem Saatgut und europäischem Anbau mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent legal. Aus ihnen lassen sich legale CBD-Produkte herstellen.
Auf EU-Ebene herrscht derzeit ein Hin und Her der Bestimmungen und Richtlinien. Zuletzt wurde die strittige Verordnung der BVL erfolgreich von der EIHA angefochten, wodurch CBD-Lebensmittel für den Endverbraucher vorerst legal bleiben – sofern die betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
In der Schweiz ist die Rechtslage deutlich entspannter. Nicht zuletzt, weil die Schweiz nicht den EU-Richtlinien unterliegt und sich CBD-Produkte dort nicht der Novel-Food-Verordnung beugen müssen. CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 1,0 Prozent gelten in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel und sind somit legal. CBD-Lebensmittel hingegen dürfen auch dort einen THC-Gehalt von 0,2 Prozent nicht überschreiten.
In Österreich bleibt die juristische Lage rund um CBD vorerst unklar. Dort sind CBD-Produkte, die nicht mehr als 0,3 Prozent THC enthalten, momentan zwar erlaubt. Dennoch gibt es politische Bemühungen, den Verkauf von CBD-Produkten zu verbieten.
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